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   VGH Hessen, 22.04.2002 - 2 TG 713/02   

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https://dejure.org/2002,31073
VGH Hessen, 22.04.2002 - 2 TG 713/02 (https://dejure.org/2002,31073)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22.04.2002 - 2 TG 713/02 (https://dejure.org/2002,31073)
VGH Hessen, Entscheidung vom 22. April 2002 - 2 TG 713/02 (https://dejure.org/2002,31073)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 38 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Erlöschen der Genehmigung gemäß § 18 I BImSchG

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2018 - 8 A 1884/16

    Konkurrenz sich beeinträchtigender Windenergieanlagen: Die spätere muss auf die

    vgl. hierzu Hess. VGH, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 TG 713/02 -, ZUR 2003, 97 = juris Rn. 7; zur Diskussion, ob die Frist auch bei aufschiebender Wirkung eines Widerspruchs oder einer Klage läuft, vgl. Scheuing/Wirths, in: Führ, GK-BImSchG, 2016, § 18 Rn. 43, m. w. N.
  • OVG Thüringen, 17.06.2015 - 1 KO 369/14

    Erlöschen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 18 Abs. 1 Nr. 1

    gen eingehend schon Hess. VGH, Beschluss vom 22.04.2002 - 2 TG 713/02 -, ZUR 2003, 97, 98 - in juris nur Orientierungssatz - mit Anm. Spohn; vgl. aus der neueren Rechtsprechung etwa OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18.11.2010 - OVG 11 S 67.09 -, NVwZ-RR 2011, 97 = juris, insb.
  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.722

    Nichtbetreiben einer anzeigepflichtigen Anlage; Verlängerung der Erlöschensfrist;

    Dies kommt regelmäßig dann in Betracht, wenn es dem Genehmigungsinhaber aufgrund der aufschiebenden Wirkung des von einem Dritten eingelegten Rechtsmittels unmöglich war, den Betrieb der Anlage fortzuführen (vgl. VGH Kassel vom 22.4.2002 Az. 2 TG 713/02; Feldhaus/Scheidler, a.a.O., RdNr. 32 zu § 18; Hansmann/Ohms in Landmann/Rohmer, a.a.O., RdNr. 38 zu § 18).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 18.11.2010 - 11 S 67.09

    Windkraftanlagen; Rechtsschutzantrag der drittbetroffenen Gemeinde;

    Hier ist der Beginn der nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG gesetzten Fristen weder an die Bestandskraft des Genehmigungsbescheides (wie etwa im Falle des Beschlusses des OVG Magdeburg vom 19. November 2008 - 2 M 201/08 -, bei Juris, Rz. 9) noch an dessen sofortige Vollziehbarkeit geknüpft (vgl. dazu VGH München, Urteil vom 13. Mai 2005 - 22 A 96.40091 -, NVwZ-RR 2006, 456, 457; VGH Kassel, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 TG 713/02 -, bei Feldhaus, ES, BImSchG § 18 - 3 sowie bei Juris, dort nur Leitsatz; ebenso Feldhaus, § 18 BImSchG, Rz. 21), sondern es ist vielmehr ausdrücklich ein der gesetzlichen Regelung entsprechender Fristbeginn verfügt worden.
  • VG Köln, 25.07.2013 - 13 K 4853/11
    Es ist heute allgemein anerkannt, dass die nach § 18 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG gesetzte Frist nicht erst dann beginnt, wenn die Genehmigung unanfechtbar ist oder ihre sofortige Vollziehung angeordnet wurde, Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 TG 713/02 -, Zeitschrift für Umweltrecht (ZUR) 2003, 97, 98; Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Mai 2005 - 22 A 96.40091 -, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht - Rechtsprechungsreport (NVwZ-RR) 2006, 457, 458; Jarass, a.a.O., § 18, Rdnr. 3, Scheidler, a.a.O., § 18, Rdnr. 21, Hansmann/Ohms, a.a.O., § 18 Rdnr. 18.
  • VG Berlin, 12.02.2010 - 10 K 4.10

    Keine Schwimmsteganlage am 'Frauentog' in Treptow-Köpenick

    Selbst wenn ein Betroffener etwa wegen der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage (§ 80 Abs. 1 VwGO) daran rechtlich gehindert ist, die Genehmigung auszunutzen, kann dem damit begegnet werden, dass man hierin einen wichtigen Grund für eine Verlängerung der Genehmigung sieht (einhellige Ansicht beispielsweise zu § 18 BImSchG, vgl. Feldhaus, BImSchG, Rn. 21 zu § 18, Hansmann in Landmann/ Romer, § 18 Rn. 18, Scheuing in Gemeinschaftskommentar-BImSchG, § 18 Rn. 49, Spohn, ZUR 2003, 99 (100); und aus der Rechtsprechung ausführlich: HessVGH, Beschluss vom 22. April 2002 - 2 TG 713/02 -, Uhle/Laubinger, BImSchG, Rechtsprechung, § 18 Nr. 15).
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